DS_Pflege_und_Betreuung.jpg

"Wir informieren Sie umfassend"

Zu den Gesprächsinhalten der Pflegeberatung gehört beispielsweise Folgendes:

1) Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung:

  • Verhinderungspflege (Sie wohnen weiterhin zu Hause und werden stunden- oder tageweise durch eine Ersatzperson versorgt oder betreut), 1.612 € pro Jahr können auf 2.418 € erhöht werden Kurzzeitpflege (Sie wohnen bis zu 56 Tage in einer stationären Pflegeeinrichtung), 1.612 € können auf 3.224 € erhöht werden
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 125 € monatlich
  • Die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen, Fristen, Anträge, wer die Leistung zur Entlastung erbringen kann, alles das wird individuell geklärt.

2) Kostenübernahme von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (die sogenannte 40-€-Pauschale, erstattet werden hier z. B. Einmalhandschuhe, Hand- und Flächendesinfektion)

3) Jeder pflegende Angehörige ist automatisch gesetzliche unfallversichert.

4) Rentenversicherungspflicht für pflegende Angehörige

5) Prüfkriterien der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz

6) Pflege erschwerende und erleichternde Faktoren

7) Behindertengerechte Umbaumaßnahmen (z. B. vom Haltegriff, über den Badumbau bis hin zum Umzug in eine behindertengerechte Wohnung)

8) Anregungen für das nächste Gespräch mit dem Haus- oder Facharzt (wie z. B. Empfehlung zur Einschaltung weiterer Netzwerkpartner wie Osteopath, Hilfsmittelempfehlung)

9) Steuerliche Vorteile für pflegende Angehörige

10) Hausnotruf

11) Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

12) Schwerbehindertenausweis

13) Familienpflegezeit

14) Selbsthilfegruppen

15) Finanzielle Hilfen für Blinde und Gehörlose

16) Leistungen des Sozialgesetzes (z. B. Hilfe zur Pflege, Weiterführung des Haushaltes, Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung)

Sie bekommen durch die Pflegeberatung eine maßgeschneiderte Versorgungs- und Betreuungsform, die je nach Bedarf auch angepasst wird. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen!